Nutzungsordnung des Verkehrsübungsplatzes für Fahranfänger

Platz- und Betriebsordnung

Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes für Fahranfänger im VSZ Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens der Verkehrswacht Bielefeld e.V. und ihrer Mitarbeiter. Jeder, der auf das Gelände einfährt, erkennt damit die verbindliche Nutzungsordnung des Verkehrsübungsplatzes und die Allgemeinen Geschäftsbedingen der Anlage an.

Die Verkehrswacht Bielefeld e.V. stellt als Betreiber des VSZ Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld (nachfolgend VSZ genannt) ihren Verkehrsübungsplatz zur Verfügung, auf dem ihr oder seinem Vertreter (Aufsichtskraft) das ausdrückliche Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis zu beschränken, das Üben von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen oder einzelnen Personen auch ganz zu untersagen.

Eine Voranmeldung oder Reservierung ist nicht möglich!

  • Übende und Begleiter
    • Mindestalter Übende 16 Jahre, es besteht generelle Ausweispflicht (amtlicher Lichtbildausweis)
    • Mindestalter Begleitende 20 Jahre, gültiger Führerschein der Klasse B
    • Neben Lichtbildausweis und Führerschein ist der Fahrzeugschein vorzulegen
    • Alle Dokumente werden nur im Original anerkannt, Kopien oder Schülerausweise sind unzulässig
    • Begleitende müssen während der gesamten Übungszeit neben dem Übenden sitzen und sind für diesen verantwortlich. Ausgenommen hiervon ist nur die kurzzeitige Einweisung an markierten Parkplätzen
  • Fahrzeuge
    Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit
    • in Deutschland oder Europa zugelassenen und verkehrssicheren Pkw bis 3,49 t benutzt werden
    • Vom Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit roten Kennzeichen, Kurzzeit- oder Händlerkennzeichen, Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern, alle motorisierten Zweiräder, Trikes, Quads, Transporter, Wohnmobile, 9-sitzige Klein- und Minibusse, VANS, Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung
    • Die Nutzung mit Leih-/Leasing- oder Firmenfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr
  • Tageshaftpflichtversicherung
    • Die Tageshaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung und entbindet diese nicht von der Leistungspflicht. Sie tritt für Schäden an der Anlage sowie an gegnerischen Fahrzeugen ein, wenn die eigene Versicherung nicht oder nur teilweise Schadenersatz leistet
    • Der Selbstbehalt in der Tageshaftpflichtversicherung beträgt 500,- €. Dieser Selbstbehalt geht zu Lasten des Halters des verursachenden Fahrzeuges
    • Schäden am eigenen KFZ unterliegen keinem Versicherungsschutz, Firmen- / Leih- oder Leasingfahrzeuge werden auf eigenes Risiko benutzt.
    • Bei allen Schäden mit anderen Fahrzeugen muss die Schadensforderung dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden. Die Verkehrswacht Bielefeld e.V. als Betreiber des VSZ mit seinen Mitarbeitern haben auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und scheiden hierfür von vornherein aus. Das Aufsichtspersonal ist jedoch bei der Aufnahme der Schadensanzeige für den Haftpflichtversicherer behilflich.
  • Der Betreiber ist berechtigt
    • die Nutzungsdauer bei starkem Andrang zu beschränken
    • Teilstrecken zu sperren
    • die Öffnungszeiten, z.B. wegen Durchführung von Wartungsarbeiten usw. zu ändern. Diesbezügliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang vor Ort und auf unserer Internetseite www.vsz-bielefeld.de
    • den Verkehrsübungsplatzes aus besonderem Grund auch während der Öffnungszeiten für Besucher ganz zu schließen (z.B. Eisglätte, starker Schneefall)
  • Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten, Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis ohne Erstattung der Benutzungsgebühr.
  • Auf dem Übungsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt max. 30 km/h. Verstöße gegen § 1 StVO, zu schnelles Fahren oder Überholen werden mit einem sofortigen Platzverweis geahndet. Schäden, die durch Nichtbeachtung der StVO oder der Platzordnung entstehen, müssen vom Verursacher reguliert werden. Es dürfen ausschließlich die befestigten, asphaltierten Fahrbahnen und Parkflächen befahren werden, Wiesen- und Schotterflächen sowie abgesperrte Bereiche dürfen auf keinen Fall befahren werden.
  • Wegen der akuten Unfallgefahr ist auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes das Verlassen des Fahrzeuges nur zum kurzzeitigen Einweisen an markierten Parkplätzen erlaubt. Das Herumlaufen auf der Anlage ist streng verboten, Lebensgefahr! Kurze Rastpausen sind selbstverständlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen möglich.
  • Das Üben von Vollbremsungen ist untersagt und wird mit Platzverweis geahndet
  • Die Benutzungsgebühr für die erste Stunde sowie die Versicherungsprämie sind vor Befahren des Verkehrsübungsplatzes als Pauschale zu entrichten, längere Übungszeiten werden per Nachzahlung abgerechnet. Bei Abbruch der ersten Stunde erfolgt keine Erstattung.
  • Jede nicht vorher durch die Geschäftsführung genehmigte gewerbliche Tätigkeit Dritter im Bereich des VSZ ist untersagt und zieht strafrechtliche Schritte nach sich.
  • Achtlos weggeworfene Abfälle werden mit einem Ordnungsgeld von 20,- € zu Lasten des Verursachers geahndet.

Für alle nicht im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung besonders aufgeführten Punkte gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VSZ Bielefeld.

Verkehrswacht Bielefeld e.V. als Betreiber

Stand Januar 2023

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