Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des VSZ Bielefeld
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Absprachen über die Organisation und Durchführung von Fahrsicherheitslehrgängen, Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Geländevermietung, Personalgestellung etc. sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld in Vertretung für die Verkehrswacht Bielefeld e.V. sowie deren Vertragspartner.
1.2 Die Überlassung von Räumen und Flächen auf dem Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld und wird durch einen separaten Überlassungsvertrag geregelt.
1.3 Bei einer Überlassung von Räumen und Flächen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld darf der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld die Mietsache weder ganz noch teilweise untervermieten oder ihren Gebrauch Dritten in anderer Weise überlassen. Insbesondere darf die Mietsache nicht zu einem Zweck genutzt werden, der den Interessen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld entgegensteht. Der Mieter ist verpflichtet, den Untermieter namentlich zu bezeichnen.Eine Untervermietung ohne Erlaubnis berechtigt das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner & Vertragshaftung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Buchungsbestätigung) des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld an den Kunden und Zahlung der vereinbarten Zahlung durch den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.
2.2 Ist der Kunde/Besteller nicht der Teilnehmer selbst oder wird vom Kunden/Besteller ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so verpflichtet sich der Kunde/Besteller die Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch an diesen weiterzugeben.
2.3 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld und deren Beauftragten sofort auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
3. Leistungen, Preise & Zahlung
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich, wenn nicht anders vereinbart, nach den DVR-Richtlinien aus den entsprechenden Zielgruppenprogrammen. Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der Gruppe vereinbart mit den dort vorgegebenen max. Teilnehmerzahlen und Rahmenbedingungen.
3.1 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Unabhängig von Nr. 3.1 und Nr. 4. dieser Bedingungen behält sich das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld das Recht vor, Fahrsicherheitslehrgänge zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer pro Teilnehmergruppe angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Lehrgänge nach Einschätzung des verantwortlichen Lehrgangsleiters ohne Gefährdung der Lehrgangsteilnehmer oder der Fahrzeuge nicht zulassen. In diesem Fall unterrichtet das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld den Kunden/Besteller unverzüglich und erstattet die Kursgebühr oder bietet einen Ersatztermin an. Darüber hinausgehende Verpflichtungen entstehen der Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld nicht.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld an Dritte.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld eine entsprechende Änderung der Preise vor. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3.5 Rechnungen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld ohne Fälligkeitsdatum sind bei Einzelbestellern binnen 7 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Gruppenbuchungen sind 100% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten oder Zuzahlungen 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld für die Verkehrswacht Bielefeld e.V. Variable Kosten, deren Höhe erst nach Abschluss der Veranstaltung feststeht (wie z.B. Verpflegung o.ä.), werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.6 Neben den unter 3.5 Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.7 Im Falle des Verzugs ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 5,- je Mahnschreiben zu berechnen.
4. Einlösung von Gutscheinen
Für (Geschenk-)Gutscheine zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining im VSZ Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld gelten folgende Bedingungen:
- Der Gutschein kann nur bei der Verkehrswacht Bielefeld e.V. eingelöst werden.
- Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar (siehe eingedrucktes Ausstellungsdatum).
- Gutscheine berechtigen den Inhaber erst dann zur Trainingsteilnahme, wenn der Gutschein vom Besteller vollständig und vor Beginn des Trainings bezahlt worden ist, dies gilt auch für mögliche Zuzahlungen und Versicherungsprämien.
- Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden, eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- Pro Buchung ist nur ein Gutschein einlösbar und nicht mit Zuschüssen von Berufsgenossenschaften / Unfallkassen kombinierbar.
- Der Gutschein kann nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
- Gutscheine sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen, Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
- Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
- Bei Nichtteilnahme an einem mit Gutschein gebuchten Kurstermin ohne rechtzeitige Stornierung verfällt der Gutschein gem. §6.2 dieser AGB, es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Gutschrift oder Auszahlung.
- Bietet die Verkehrswacht Bielefeld Gutscheine für Ihre Fahrsicherheitstrainings im Rahmen einer Tombola-Spende oder über ihre Social-Media-Kanäle in Form eines Gewinnes im Rahmen einer befristeten Aktion an, so gilt für diese Gutscheine ebenfalls die Verjährungsfrist von drei Jahren sowie der Ausschluss der Rückgabe oder der Auszahlung in bar.
5. Rücktritt des Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld
5.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld behält sich bei plötzlich eintretenden schlechten Trainingsbedingungen (Schneefall, Eisglätte o.ä.) vor, das Programm abzuändern oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
Bei Programmänderungen besteht kein Anspruch auf Nachschulung oder Kurswiederholung.
Ferner ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Fahrsicherheitszentrums Bielefeld in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld zuzurechnen ist;
5.3 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld.
5.5 Sollte das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktreten, ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.
5.6 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
6. Rücktritt des Kunden (Abbestellung / Stornokosten)
6.1 Bei Rücktritt des Kunden ist das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.
6.2 Bei Rücktritt zwischen dem 60. Tag und 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 10% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt zwischen dem 15. und 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 80% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme fällig.
Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag sind Stornokosten in Höhe von 100% der Auftragssumme fällig, Gutscheine verlieren Ihre Gültigkeit.
6.3 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
7. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld.
7.2 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7.3 Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten wird die vereinbarte Auftragssumme berechnet.
7.4 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld behält sich vor, nur angemeldete Personen zur Veranstaltung zuzulassen.
7.5 Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld zusätzliche Kosten für Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen, es sei denn, das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld trifft ein Verschulden.
8. Fremdleistungen sowie Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld für den Kunden und auf dessen Veranlassung Fremdleistungen (z.B. Mietfahrzeuge, Aktionsgeräte, Geländemieten, etc.) und/oder technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der zur Verfügung gestellten Sachen und Einrichtungen.
Er stellt das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Sachen und Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld oder deren Vertragspartner bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fahrsicherheitszentrums Bielefeld oder deren Vertragspartner und den Bedingungen der BGV A3. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld oder deren Vertragspartner gehen zu Lasten des Kunden, wenn das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld oder deren Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld oder deren Vertragspartner pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Störungen an vom Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld oder deren Vertragspartnern zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld oder deren Vertragspartner diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Betriebsgelände. Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld abzustimmen.
9.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld die Entfernung, Lagerung und/oder Entsorgung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum / Betriebsgelände, kann das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
10. Haftung des Kunden für Schäden
10.1 Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
11. Versicherungen des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld
11.1 Die für das Trainingsfahrzeug bestehende Versicherung bleibt voll gültig. Versicherungsschutz zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung wird nur gewährt, wenn und soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese tritt allerdings nur für Schäden, die direkt durch Trainingsinhalte entstanden sind ein. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden, und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind.
11.2 Die beim Fahrsicherheitslehrgang verwendeten Fahrzeuge können optional und gegen Aufpreis (siehe aktuelle Preisliste) kaskoversichert werden. Die Versicherungen gelten für die Fahrübungen im Verkehrssicherheitszentrum innerhalb der markierten Übungsstrecken. Sie gelten nicht außerhalb der markierten und vorgegebenen Übungsstrecke des Verkehrssicherheitszentrums (z.B. Rückfahrstrecke, Parkplatz, beim Anstellen zu einer Übung) sowie während dem freien Fahren ohne Instruktionen des Verantwortlichen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrer des Fahrzeugs in voller Schadenshöhe.
11.3 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrer des Fahrzeuges in voller Schadenshöhe.
12. Versicherungen des Kunden
12.1 Der Kunde stellt sicher, dass vom Kunden bereit gestellte Fahrzeuge einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen.
12.2 Das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen, die den Instruktoren des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sei es z.B. auf dem Fahrsicherheitsgelände, dem Verkehrsübungsplatz oder im öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt nicht, wenn die Beschädigung auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Instruktors zurückzuführen ist.
13. Teilnahmevoraussetzung an Fahrsicherheitslehrgängen
13.1 Auf dem Trainingsgelände und Verkehrsübungsplatz gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
13.2 Der Kunde muss für die jeweiligen Kursvarianten auf dem Trainingsgelände im Besitz einer hierfür gültigen Fahrerlaubnis sein.
13.3 Während der Fahrsicherheitslehrgänge ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und vom Betriebsgelände verwiesen werden, ohne dass ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht. Ein Teilnehmer der infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel am Training teilnimmt, wird unverzüglich vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.
13.4 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld an den jeweiligen Kursvarianten teilnehmen.
14. Sonstiges
14.1 Vom Kunden übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld sowie der von Vertragspartnern gespeichert und verarbeitet.
14.2 Mit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
15.2 Zahlungsort ist der Sitz des Fahrsicherheitszentrums Bielefeld.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld.
15.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beidseitigem Handelskauf ist der Sitz des Verkehrssicherheitszentrums Bielefeld alleiniger Gerichtsstand.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.